Beitrag aus dem alten Forum von Das Phantom vom 08.02.2013
Die skurrile Aktion von Kriegern, die eine Meeresstraße schwimmend überqueren, hatte bereits vor längerer Zeit zu einer Regeldiskussion geführt.
Der Spieler hatte beabsichtigt, die Figuren zu beschleunigen, um sie mit einem Zug durch das Wasser zu bewegen. Allerdings müssen treibende Krieger ums Ertrinken würfeln. Die Regeldiskussion hatte folgendes Ergebnis:
Gemäß dem Kapitel „Schiffe“, Abschnitt „Im Wasser treibende Krieger“ müssen die Krieger ums Ertrinken würfeln und können sich danach auf ein angrenzendes Landfeld oder befreundetes Schiff retten. Gemäß dem nachfolgenden Kapitel „Zauberer“, Abschnitt „Zauber“, Unterabschnitt „Beschleunigen“ können sich beschleunigte Figuren doppelt so weit bewegen.
Üblicherweise suspendieren nachfolgende Regeln die vorangehenden. In diesem Fall können jedoch Krieger kein Wasser-Kleinfeld in einer Runde durchqueren, denn sie dürfen sich erst weiterbewegen, nachdem sie in der darauffolgenden Runde ums Überleben gewürfelt haben.
Man kann diese Regel auf alle ähnlich gelagerten Fälle übertragen.
Zur Klarstellung wäre eine im Absatz „Beschleunigen“ eine Regelergänzung sinnvoll:
„Ist die Bewegung an eine Bedingung geknüpft (z.B. wenn treibende Kriegern ums Ertrinken würfeln müssen, bevor sie sich weiterbewegen können), endet die Bewegung.“