Beitrag aus dem alten Forum von Das Phantom vom 28.08.2013 und 17.12.2013
Ausgehend von den Themen "Treibende Schiffe" und "Treibende Krieger" käme hier mein Lösungsvorschlag:
Übersteigen Berühren sich zwei Schiffe mit je 1 Seitenlinie, so können Figuren von einem Schiff auf das andere übersteigen, wenn der, der das andere Schiff steuert, nichts dagegen einwendet. In allen anderen Fällen muss das Schiff geentert werden (siehe Kap. „Entern“). Entern Berühren sich zwei Schiffe mit je 2 Seitenlinien, so befindet sich das Schiff in Enterposition und Figuren können von einem Schiff auf das andere übersteigen. Krieger im Wasser Sie können sich jedoch auf ein landbares Landfeld oder auf ein Schiff auf einem benachbarten Wasserfeld über eine Seitenlinie des Schiffes retten, wenn der, der das Schiff steuert, nichts dagegen einwendet.
Damit wären die Bedingungen für Übersteigen und Ersteigen nicht mehr der Besitz, sondern das Steuern des Schiffs und es entfielen die Begriffe "befreundetes Schiff" sowie "feinliches Schiff". In der Folge wäre eindeutig geklärt, dass man auch auf Schiffe mit gelähmter oder versteinerter Besatzung übersteigen darf und dass im Wasser treibende Krieger leere Schiffe und solche mit gelähmter oder versteinerter Besatzung ersteigen dürfen. Die Regeln werden kürzer und eindeutiger und wahrscheinlich auch praxisnäher.
Außerdem fiel mir eine Regel-Unklarheit hinsichtlich des Ersteigens von Schiffen über die Bug-, bzw- Heckkante eines Schiffes auf, die ich gleich mit geklärt habe.
Hier fehlt noch etwas:
Wasser hat Niveau 0; Schiffe sind eine Höhenstufe hoch. Von Land aus benötigt man auf ein LS/SS einen Doppelschritt. D.h., man dürfte von Wasser aus eigentlich nur auf FS aufsteigen, bzw. von FS ins Wasser aussteigen.
Vorschlag: Krieger, die im Wasser treiben, können Schiffe mit einem Doppelschritt auf ein Schiff aufsteigen (Ausnahme!) und sich umgekehrt von einem Schiff mit einem Doppelschritt ins Wasser stürzen.